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Wer jobroller fährt, spart bis zu 46% gegenüber einem Barkauf. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber ein E-Scooter, E-Roller oder E-Motorrad least und seinem Arbeitnehmer überlässt. Für die Nutzung - Fahrt zur Arbeit und in der Freizeit - zahlt der Arbeitnehmer geringe monatliche Raten, die vom Bruttogehalt abgezogen werden.